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beifahrersitz
Verfasst: 28. Jul 2008, 18:12
von A-XE
hi,darf man den beifahrersitz ausbauen oder gibt es da einwende??Eintragung ja oder nein??
Hab innen alles rausgeholt von teppich bis mittelkonsole und so weiter.Wollte jetzt den beifahrersitz abmontieren.Kann ich das ohne Bedenken machen oder gibt es sogar für so n quatsch paragraphen,was mich nicht wundern würde.
Verfasst: 28. Jul 2008, 18:57
von corsahoschi
laut tüv und polizei (bei uns zumindest) kein problem brauchst nicht austragen darfs du so machen.
Verfasst: 31. Jul 2008, 16:06
von fate_md
Das ist doch das gleiche wie mit der Rückbank, dann stimmen doch wieder die Papiere mit dem IST Zustand des Fahrzeugs nicht mehr Überein, in den Papieren stehen 2 Sitze (oder gar 4/5, wenn die Rückbank auch nicht ausgetragen ist) und im Fahrzeug ist real nur EIN Sitzplatz vorhanden.
Ist in meinen Augen Ärger vorprogrammiert.
Verfasst: 31. Jul 2008, 16:12
von irmscher-omega-corsa
richtig und zwar weil das fahrzeug für 4/5 personen zugelassen ist,aber keine sitzmöglichkeiten bestehen,also austragen und fertig,sparst sogar noch versicherungs geld
grüße ausm harz,benni
Verfasst: 31. Jul 2008, 16:35
von Corsa a Füwa
irmscher-omega-corsa hat geschrieben:sparst sogar noch versicherungs geld
grüße ausm harz,benni
wie soll das denn gehen... wird mein auto jetzt nach ausstattung versichert oder nach schlusselnummern...
gruß Micha
Verfasst: 31. Jul 2008, 16:55
von corsahoschi
er meint sicher auf lkw umtragen aber vergißt die auflagen.zu der rückbank sache,will nicht wieder disku aber wie schon gesagt bei U N S ist es nicht nötig pölizei und tüv sagt kein thema.mfg hoschi

Verfasst: 31. Jul 2008, 17:44
von fate_md
Aber weder Polizei noch der TÜV Onkel kriegen eins dran, wenn sich die mal woanders anhalten und den nicht im Fahrzeugschein vermerkten Zustand bemängeln. Irgendwie find ich das auch echt doof von deinem Prüfer, auf sowas nicht hinzuweisen. Kann man ja mal flott bei irgendner anderen Abnahme mit umtragen.
Verfasst: 31. Jul 2008, 18:35
von corsahoschi
fate_md hat geschrieben:Aber weder Polizei noch der TÜV Onkel kriegen eins dran, wenn sich die mal woanders anhalten und den nicht im Fahrzeugschein vermerkten Zustand bemängeln. Irgendwie find ich das auch echt doof von deinem Prüfer, auf sowas nicht hinzuweisen. Kann man ja mal flott bei irgendner anderen Abnahme mit umtragen.
ist ja richtig was du sagst aber ich vertrete immer die meinung was der tüv und auch noch die grau grünen nicht belegen können indem sie mir nen paragraphen hinlegen der eindeutig besagt das ich rückbank und beifahrer sitz nicht und auch nicht kurz ausbauen darf,solange kann es auch kein anderer in einer strassenkontrolle.ich denke hier scheiden sich halt die gemüter aber ich mache es seit jahren so das ich vorher die entsprechenden stellen per anfrage informiere was ich vorhabe,und dann bei zustimmung es auch umsetze.wie gesagt seit jahren nie probleme damit.und im extremfall,kann dir keiner das gegenteil beweisen wenn du sagst das du was großes transportiert hast und dafür platz brauchtes.

Verfasst: 31. Jul 2008, 20:47
von A-XE
wie sieht das aus?muß ich meine unterhosen auch eintragen wenn ich sie wechsle.Da nicht jede unterhose gleich wiegt und das,das fahrverhalten verändert bzw beeinflußt .
Mal im Ernst.was muß man noch alles eintragen?langsam reichts.
Verfasst: 31. Jul 2008, 21:11
von fate_md
Wenn deine Unterhose im Fahrzeugschein vermerkt ist -> ja
Ob was eingetragen werden muss oder nicht, musste doch nur in deine Papiere gucken. Entspricht die Beschreibung des Wagens in deinen Papieren dem IST Zustand von deinem Fahrzeug, is es ok. Andernfalls halt ab zum TÜV und ändern lassen oder Fahrzeug auf den Zustand umbauen der in den Papieren beschrieben ist.
Verfasst: 31. Jul 2008, 21:24
von fk69
und um wieder als forumspingel dazustehen... der sitz muss wenn dann schon ausgetragen werden, eingetragen ist er ja schon

Verfasst: 1. Aug 2008, 06:19
von ZebRockSki
Was Irmscher-Omega... sagt stimmt vollkommen.
Hab ich bei meinem Ex-2l-A auch mit der Rückbank gehabt.
Weniger Versicherung bezahlt, WEIL
Du dann ja weniger Personen im Falle eines Falles (voll besetztes Auto) verletzt werden würden!!!
Auch wen es wieder dämlich ist, zum Tüv wegen solch einer Kleinigkeit
zu gurken, lmach es und Du bist 100% auf der sicheren Seite!!!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!

Verfasst: 1. Aug 2008, 09:07
von corsahoschi
kann ja sein das die versicherer da unterschiede machen,bei meiner ist es so das nur die schlüsselnummer zählt, hab vor dem austragen der rückbank genauso viel vers bezahlt wie danach.aber ist sicher woanders auch anders möglich
