Fahrzeugbrief

Fragen zu allen Opel Motoren... Vom 1.0er bis zum V6.
Antworten
Benutzeravatar
Flying Moe
Beiträge: 51
Registriert: 31. Jan 2007, 21:38
Wohnort: Brohl-Lützing
Kontaktdaten:

Fahrzeugbrief

Beitrag von Flying Moe »

Wie lange dauert es um einen neuen zu beantragen?
Germannova
Moderator
Beiträge: 5302
Registriert: 11. Jan 2005, 19:20
Wohnort: ...hinter den sieben Bergen

Beitrag von Germannova »

sowas wird nicht beantragt; gehst einfach mit den erforderlichen Unterlagen zum SVA und die stellen Dir nen neuen aus, sofern alles seine Richtigkeit hat.
Aber....was hat das mit Motorentechnik zu tun???
Was Du Dir geschaffen hast gehört Dir; und was Dir gehört kehrt eines Tages immer wieder zu Dir zurück
Benutzeravatar
Flying Moe
Beiträge: 51
Registriert: 31. Jan 2007, 21:38
Wohnort: Brohl-Lützing
Kontaktdaten:

Fahrzeugbrief

Beitrag von Flying Moe »

und was brauch ich da für unterlagen?
Benutzeravatar
Corsa_SPC
Moderator
Beiträge: 2338
Registriert: 12. Jan 2005, 08:10
Wohnort: Ense
Kontaktdaten:

Beitrag von Corsa_SPC »

Na Sascha, ganz so einfach ist es doch nicht.
Also wenn der alte KFZ Brief abgelaufen ist (Fzg länger als 18 Monate abgemeldet) dann musst Du beim TÜV eine Abnahme nach §21 machen lassen. Ebenso wenn der alte KFZ Brief entwertet wurde.
Wenn der alte Brief verloren wurde, dann musst Du tatsächlich einen neuen beantragen. Der alte Brief wird dann aufgeboten und nach 6 Wochen bekommst Du einen neuen.
Beschaffe gern neue original Opel Teile, die ihr bei euerm Händler nicht mehr bekommt, zu sehr günstigen Preisen. Ebenso bekommt ihr bei mir auch H&R und Bilstein Produkte. Jetzt auch Pay Pal Zahlung möglich.
Germannova
Moderator
Beiträge: 5302
Registriert: 11. Jan 2005, 19:20
Wohnort: ...hinter den sieben Bergen

Beitrag von Germannova »

Naja...scheint wieder von Kreis zu Kreis unterschiedlich zu sein.
Bei uns reicht eine Verlusterklärung bei sowas, sofern man zuvor eingetragener Besitzer von dem Fahrzeug war. Ansonsten eine schriftliche Bestätigung vom Vorbesitzer, dass ein Besitzerwechsel stattgefunden hat. Einen neuen Brief bekommste im jedem Fall mit, sofern das Fahrzeug zugelassen wird und die anderen Unterlagen vorliegen, sprich Personalausweis, AU & TÜV-Bescheinigung (gültig), Doppelkarte, Einzugsermächtigung fürs FA.
Was Du Dir geschaffen hast gehört Dir; und was Dir gehört kehrt eines Tages immer wieder zu Dir zurück
Benutzeravatar
Flying Moe
Beiträge: 51
Registriert: 31. Jan 2007, 21:38
Wohnort: Brohl-Lützing
Kontaktdaten:

Beitrag von Flying Moe »

ja weil mein brief ging der post verloren.aber welche unterlagen brauch ich dafür? habe ja nur das auto.
Antworten