Fahrzeugbrief
- Flying Moe
- Beiträge: 51
- Registriert: 31. Jan 2007, 21:38
- Wohnort: Brohl-Lützing
- Kontaktdaten:
Fahrzeugbrief
Wie lange dauert es um einen neuen zu beantragen?
-
- Moderator
- Beiträge: 5302
- Registriert: 11. Jan 2005, 19:20
- Wohnort: ...hinter den sieben Bergen
sowas wird nicht beantragt; gehst einfach mit den erforderlichen Unterlagen zum SVA und die stellen Dir nen neuen aus, sofern alles seine Richtigkeit hat.
Aber....was hat das mit Motorentechnik zu tun???
Aber....was hat das mit Motorentechnik zu tun???
Was Du Dir geschaffen hast gehört Dir; und was Dir gehört kehrt eines Tages immer wieder zu Dir zurück
- Flying Moe
- Beiträge: 51
- Registriert: 31. Jan 2007, 21:38
- Wohnort: Brohl-Lützing
- Kontaktdaten:
Fahrzeugbrief
und was brauch ich da für unterlagen?
Na Sascha, ganz so einfach ist es doch nicht.
Also wenn der alte KFZ Brief abgelaufen ist (Fzg länger als 18 Monate abgemeldet) dann musst Du beim TÜV eine Abnahme nach §21 machen lassen. Ebenso wenn der alte KFZ Brief entwertet wurde.
Wenn der alte Brief verloren wurde, dann musst Du tatsächlich einen neuen beantragen. Der alte Brief wird dann aufgeboten und nach 6 Wochen bekommst Du einen neuen.
Also wenn der alte KFZ Brief abgelaufen ist (Fzg länger als 18 Monate abgemeldet) dann musst Du beim TÜV eine Abnahme nach §21 machen lassen. Ebenso wenn der alte KFZ Brief entwertet wurde.
Wenn der alte Brief verloren wurde, dann musst Du tatsächlich einen neuen beantragen. Der alte Brief wird dann aufgeboten und nach 6 Wochen bekommst Du einen neuen.
Beschaffe gern neue original Opel Teile, die ihr bei euerm Händler nicht mehr bekommt, zu sehr günstigen Preisen. Ebenso bekommt ihr bei mir auch H&R und Bilstein Produkte. Jetzt auch Pay Pal Zahlung möglich.
-
- Moderator
- Beiträge: 5302
- Registriert: 11. Jan 2005, 19:20
- Wohnort: ...hinter den sieben Bergen
Naja...scheint wieder von Kreis zu Kreis unterschiedlich zu sein.
Bei uns reicht eine Verlusterklärung bei sowas, sofern man zuvor eingetragener Besitzer von dem Fahrzeug war. Ansonsten eine schriftliche Bestätigung vom Vorbesitzer, dass ein Besitzerwechsel stattgefunden hat. Einen neuen Brief bekommste im jedem Fall mit, sofern das Fahrzeug zugelassen wird und die anderen Unterlagen vorliegen, sprich Personalausweis, AU & TÜV-Bescheinigung (gültig), Doppelkarte, Einzugsermächtigung fürs FA.
Bei uns reicht eine Verlusterklärung bei sowas, sofern man zuvor eingetragener Besitzer von dem Fahrzeug war. Ansonsten eine schriftliche Bestätigung vom Vorbesitzer, dass ein Besitzerwechsel stattgefunden hat. Einen neuen Brief bekommste im jedem Fall mit, sofern das Fahrzeug zugelassen wird und die anderen Unterlagen vorliegen, sprich Personalausweis, AU & TÜV-Bescheinigung (gültig), Doppelkarte, Einzugsermächtigung fürs FA.
Was Du Dir geschaffen hast gehört Dir; und was Dir gehört kehrt eines Tages immer wieder zu Dir zurück
- Flying Moe
- Beiträge: 51
- Registriert: 31. Jan 2007, 21:38
- Wohnort: Brohl-Lützing
- Kontaktdaten: